18.08.2006

Unrecht, Propaganda und Desinformation schaffen kein neues Recht

Von: Rainer Rothe[1], Rechtsanwalt, Radolfzell am Bodensee

In Zeiten völkerrechtswidriger Kriege kommt es immer wieder zur Forderung nach einem neuen Völkerrecht oder verschämter nach seiner „Weiterentwicklung“. Zuletzt äusserte sich auch der Deutsche Bundespräsident in diese Richtung. Er hielt jedoch immerhin fest, dass auch zukünftig kein Staat für sich das Recht auf Intervention beanspruchen kann. Eindeutig auf Verteidigung ausgerichtete Armeen in Europa, werden zu Interventionskräften umfunktioniert, ohne dass es hierfür eine völkerrechte oder verfassungsrechtliche Grundlage gibt. Die Intervention in souveräne Staaten und der Angriffskrieg sind völkerrechtlich nach wie vor verboten (vgl. z.B. Art. 2 Ziffer 4 UN Charta).

Namhafte Völkerrechtler warnen jedoch vor der Gefahr ein Völkerrecht durch Gewöhnung an den Rechtsbruch zu schaffen. Immer wieder wird versucht neue Unrechtsinstrumente des Völkerrechts zu etablieren. So sollte versucht werden durch den Kosovo Krieg die sog. „Humanitäre Intervention“, die völkerrechtlich auch völkergewohnheitsrechtlich jedenfalls bei einem intakten Staat nicht zulässig ist, durchzusetzen. Die Rechtsbrecher, allen voran die Kriegsverbrecher der letzten Kriege versuchen „Neue Normen“ zu schaffen, indem das bestehende Recht gebrochen und durch die normative Kraft des Faktischen ersetzt werden soll.

Festzustellen ist, dass dadurch kein neues Recht entsteht. Es gibt keine Rechtssetzung durch die normative Kraft des Faktischen. Die Fakten schaffen keine vernünftigen Rechtsgesetze. Die normative Kraft des Faktischen ist vielmehr oft genug Ausdruck von sozialer Ungerechtigkeit, Unterdrückung und Machtmissbrauch.

Zudem ist festzustellen, dass eine Änderung des Bestehenden Rechts deshalb nicht erforderlich, weil es angeblich versagt hätte. Tatsächlich konnte es gar nicht versagten. Es wurde nämlich nicht angewendet:

  • Die Verhandlungen von Ramboillet mit der damaligen jugoslawischen Regierung waren kein ehrlicher Versuch einer friedlichen Lösung. Auf den geheim gehaltenen Annex B sei beispielhaft verwiesen. Er beinhaltete, dass die Souveränität Jugoslawiens aufgegeben worden wäre, indem die jugoslawische Regierung der ungehinderten Bewegungsfreiheit der Nato auf jugoslawischem Gebiet hätte zustimmen müssen. Der Annex B wurde für unverhandelbar erklärt. Den Bürgern in der Öffentlichkeit sowie z.B. den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wurde der Grund des Scheiterns, nämlich dieser unverhandelbare Annex B, nicht genannt.
  • Es gibt bis heute keine Belege für einen Angriff des Staates Afghanistan und seiner Bevölkerung auf die USA, der einen Krieg gegen Afghanistan im Jahre 2001 hätte rechtfertigen können.
  • Die Waffeninspekteure durften den Irak nicht gründlich durchsuchen und ihn so abrüsten. Gerade als ihre Mission in Sinne des um jeden Preis einen Krieg vermeidenden Völkerrecht Erfolg zeigte und der Irak seine ersten Raketen abrüstete, wurden sie brutal durch einen rechtswidrigen Angriffskrieg gezwungen aufzuhören.

Wir Bürger dürfen uns nicht täuschen lassen. Auch die Anlässe und die angebliche Notwendigkeit zur Änderung des Rechts, dem die Mächtigen nie wirklich eine Chance gaben, sind konstruiert. Wie bei dem schon damals völkerrechtswidrigen Angriff von Nazideutschland auf Polen, der angebliche Überfall Polens auf den Sender Gleiwitz tatsächlich von Deutschen gestellt wurde, so werden auch heute nach dem Muster des Hollywood Films „wag the dog“ die angeblichen Anlässe konstruiert.

  • Golf – Krieg 1991, an seinem Anfang stand u.a. die so genannte „baby atrocities“-Kampagne der PR Agentur Hill & Knowlton, die 1990 als Fall vor dem Congressional Human Rights Caucus ihren Lauf nahm. Dort wurde das fünfzehnjährige kuwaitische Mädchen Nayirah als Zeugin für angebliche Schandtaten irakischer Soldaten gegenüber neugeborenen Babys in einem kuwaitischen Krankenhaus vorgeführt. Dabei wurde verschwiegen, dass es mit ihrer Glaubwürdigkeit nicht sehr weit her war. Als Mitglied der königlichen Familie in Kuwait und Tochter des kuwaitischen Botschafters in den USA konnte sie zum Zeitpunkt der angeblichen Misshandlung von 312 Babys nicht im al-Addan-Krankenhaus als Praktikantin gearbeitet haben, weil sie in den USA war. Eine Tat, die vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen jedoch immer wieder als ein Argument für den Militärschlag gegen den Irak im Jahr 1991 vorgebracht wurde[2].
  • Bosnien- Krieg 1994, der erste Kampfeinsatz der Nato in ihrer Geschichte. Mira Beham legt in ihrem Aufsatz „Die Medien als Brandstifter“ in Klaus Bittermann (Hrsg.) „Serbien muß sterbien“, 2000, Seite 118ff. dar, dass der Hintergrund des „Anschlages“ auf den Markt in Sarajevo am 5.2.1994 mit einer Granate, der zum ersten Ultimatum der Nato an die bosnischen Serben führte und eine der wesentlichen Rechtfertigungen für den Krieg bildeten, bis heute unklar bleibt. Die zahlreichen offenen Fragen können nicht geklärt werden, weil z.B. dafür notwendige Protokolle unter Verschluss gehalten werden. Die Medien verbreiteten dagegen in der Öffentlichkeit, dass es keinen Zweifel an den Urhebern, dem Ausmass des Anschlages etc. und damit einer Rechtfertigung des Krieges gebe.
  • Kosovo- Krieg 1999, die erste sog. „Humanitäre Intervention“, mit der ein souveräner und intakter Staat (im Gegensatz zum Einsatz 1994 in Somalia) und zudem ohne Mandat der UNO angegriffen und besetzt wurde. Der Krieg begann mit einer Lüge. Mathias Wert und Jo Angerer belegen mit ihrem Dokumentarfilm des WDR, „Es begann mit einer Lüge“[3], dass zu Beginn der Nato Luftangriffe keine humanitäre Katastrophe vorgelegen hat.[4] Eine Tatsache, die sich auch aus der internen Lageanalyse des Auswärtigen Amtes vom 19. März 1999 zur humanitären Situation im Kosovo[5] ergibt, die wenige Tage vor Beginn des NATO-Bombardements gefertigt und an den Außenminister ebenso wie an das Bundeskanzleramt und das Bundesverteidigungsministerium weitergereicht wurde. Der seinerzeit zuständige deutsche Brigadegeneral bei der OSZE in Wien, Heinz Loquai[6] und Prof. Dieter S. Lutz[7] belegen, dass es einen Widerspruch zwischen den offiziellen Lagebeschreibungen einer sich anbahnenden „humanitären Katastrophe“ im Kosovo und den „Reports“ der OSZE-Verifikateure gab. Heute ist auch bekannt, dass weitere Begründungen für den Krieg, wie der erfundene Hufeisenplan, konstruiert wurden.
  • 11.9.2001: Auf die Behauptungen von Thierry Meyssan[8] wonach beim Anschlag am 11.9.2001 kein Flugzeug das Pentagon getroffen haben kann, sei hier verwiesen.
  • Irak –Krieg 2003, die angeblichen Geheimdienstbelege stellen sich als eine mehr als 10 Jahre alte Arbeit eines Studenten an der Universität heraus. Die angeblich spektakuläre Befreiung der von den Irakern gefangenen Soldatin eines Transportkorps, ist tatsächlich eine medienwirksame Inszenierung. Spiegel und BBC finden heraus: die USA hatten zuvor Kenntnis davon, dass keine Irakischen Soldaten mehr im Krankenhaus und der Umgebung sind. Der die Gefangene zuerst behandelnde Arzt sagt aus, sie habe weder Schuss noch Stichwunden gehabt, sondern nur für einen Autounfall typische Verletzungen. Als der Informant (ein Anwalt) die Soldatin zwei Tage vor der gestellten Befreiungsaktion in einem Wagen zum US Stützpunkt fahren will, werden er und die „Heldin“ beinahe von den US Soldaten an einem Strassenstützpunkt erschossen. Er musste umkehren.

Es gibt zahlreiche weitere Beispiele für derartige Konstruktionen. Sie sind das Werk von dafür speziell ausgebildeten Public Relations Beratern und Agenturen. Sie bezeichnen sich selbst als „Wahrnehmungsmanager“ und „Informationskrieger“[9]. Mira Beham[10] schreibt zum Golf-Krieg 1991, dass die Kriegspropaganda von beiden Seiten zu einer Fixierung auf so erzeugte irrationale Ängste und Ohnmachtgefühle führen sollte. Sie appelliert sich differenziert mit dem Konflikt und seinen Hintergründen auseinanderzusetzen, um die Konfliktdynamik verstehen und damit handlungsfähig bleiben zu können. Was uns die Kriegsparteien als Wahrheit verkaufen wollten, war Feindpropaganda übelster Machart, die zum Ziel hatte, die Wahrheit zu verschleiern, uns in die Logik der Kriegsspirale hineinzuziehen und uns zu zwingen, in einem komplexen Konflikt Partei zu ergreifen. Was Saddam Hussein als wortgewaltiger Demagoge praktisch allein zu leisten vermochte, musste die amerikanische Regierung mit Hilfe einer Werbeagentur und ausgeklügelten Expertenplänen buchstäblich teuer bezahlen – nämlich die Medien und damit die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen.

Lassen wir uns nichts vormachen. Wir brauchen keine PR Leute und spin-doctoren als Vermittler dessen, was wir sehen und denken sollen. Der Satz „Nie wieder Krieg“ ist nach wie vor gültig. Vor allem geht es darum nein zur Kriegsmaschinerie und - Industrie zu sagen. Es gibt keine Notwendigkeit – schon gar nicht aufgrund von Propaganda – das Recht zu ändern. Es gibt viel mehr eine Notwendigkeit das Recht, insbesondere das Völkerrecht, welches sich die Menschheit nach den zwei schrecklichen Weltkriegen geschaffen hat und was eine wirkliche menschliche Errungenschaft darstellt, endlich konsequent anzuwenden.

Der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 schreibt in Artikel 20 jedem Staat vor: „Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten“. Der Entwurf des Runden Tisches der DDR für eine neue Verfassung hatte diesen Vorschlag in Art. 15 Abs. 3 Satz 3 aufgegriffen.

Vielleicht ist es Anlass, dass wir uns gerade in diesen Zeiten erst einmal darauf besinnen, was wir alles noch nicht angewendet und erfüllt haben, bevor wir nach Veränderung rufen ohne vor allem zu fragen wohin die Veränderung führen wird.

 


[1] sowie Lehrbeauftragter für Medienrecht und Mitarbeiter am Lehrstuhl für öff. Recht von Prof. Schachtscheider der WiSo Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg.

[2] Krystian Woznicki, Frankfurter Rundschau vom 19.3.2003.

[3] ausgestrahlt auf ARD, Monitor vom 8.2.2001; vgl. auch die vollständige Abschrift veröffentlicht in Zeit-Fragen.

[4] vgl. auch die Aussagen von Mathias Wert und Elias Bierdel im Streitgespräch „Wieso spricht keiner von KZ?“, message 2/2001, Seite 16ff.

[5] Humanitäre Lage im Kosovo vor dem Hintergrund der Verletzung des Holbrooke-Milosevic-Abkommen, veröffentlich in : Sicherheit und Frieden, 1999, S. 211.

[6] Heinz Loquai, Der Kosovo-Konflikt – Wege in einen vermeidbaren Krieg, 2000.

[7] Dieter S. Lutz, „’Dirty Secrets’ oder: War der Kosovo-Krieg wirklich unabwendbar?“, Sicherheit und Frieden, 1999, 143, 144.

[8] Thierry Meysann, 11. September 2001, Der inszenierte Terrorismus, 2002.

[9] Krystian Woznicki, Frankfurter Rundschau vom 19.3.2003.

[10] Die Medien als Brandstifter“ in Klaus Bittermann (Hrsg.) „Serbien muß sterbien“, 2000, Seite 118ff.