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18.08.2006
Unrecht, Propaganda und Desinformation schaffen kein neues RechtIn Zeiten völkerrechtswidriger Kriege kommt es immer wieder zur Forderung nach einem neuen Völkerrecht oder verschämter nach seiner „Weiterentwicklung“. Zuletzt äusserte sich auch der Deutsche Bundespräsident in diese Richtung. Er hielt jedoch immerhin fest, dass auch zukünftig kein Staat für sich das Recht auf Intervention beanspruchen kann. Eindeutig auf Verteidigung ausgerichtete Armeen in Europa, werden zu Interventionskräften umfunktioniert, ohne dass es hierfür eine völkerrechte oder verfassungsrechtliche Grundlage gibt. Die Intervention in souveräne Staaten und der Angriffskrieg sind völkerrechtlich nach wie vor verboten (vgl. z.B. Art. 2 Ziffer 4 UN Charta). Namhafte Völkerrechtler warnen jedoch vor der Gefahr ein Völkerrecht durch Gewöhnung an den Rechtsbruch zu schaffen. Immer wieder wird versucht neue Unrechtsinstrumente des Völkerrechts zu etablieren. So sollte versucht werden durch den Kosovo Krieg die sog. „Humanitäre Intervention“, die völkerrechtlich auch völkergewohnheitsrechtlich jedenfalls bei einem intakten Staat nicht zulässig ist, durchzusetzen. Die Rechtsbrecher, allen voran die Kriegsverbrecher der letzten Kriege versuchen „Neue Normen“ zu schaffen, indem das bestehende Recht gebrochen und durch die normative Kraft des Faktischen ersetzt werden soll. Festzustellen ist, dass dadurch kein neues Recht entsteht. Es gibt keine Rechtssetzung durch die normative Kraft des Faktischen. Die Fakten schaffen keine vernünftigen Rechtsgesetze. Die normative Kraft des Faktischen ist vielmehr oft genug Ausdruck von sozialer Ungerechtigkeit, Unterdrückung und Machtmissbrauch. Zudem ist festzustellen, dass eine Änderung des Bestehenden Rechts deshalb nicht erforderlich, weil es angeblich versagt hätte. Tatsächlich konnte es gar nicht versagten. Es wurde nämlich nicht angewendet:
Wir Bürger dürfen uns nicht täuschen lassen. Auch die Anlässe und die angebliche Notwendigkeit zur Änderung des Rechts, dem die Mächtigen nie wirklich eine Chance gaben, sind konstruiert. Wie bei dem schon damals völkerrechtswidrigen Angriff von Nazideutschland auf Polen, der angebliche Überfall Polens auf den Sender Gleiwitz tatsächlich von Deutschen gestellt wurde, so werden auch heute nach dem Muster des Hollywood Films „wag the dog“ die angeblichen Anlässe konstruiert.
Es gibt zahlreiche weitere Beispiele für derartige Konstruktionen. Sie sind das Werk von dafür speziell ausgebildeten Public Relations Beratern und Agenturen. Sie bezeichnen sich selbst als „Wahrnehmungsmanager“ und „Informationskrieger“[9]. Mira Beham[10] schreibt zum Golf-Krieg 1991, dass die Kriegspropaganda von beiden Seiten zu einer Fixierung auf so erzeugte irrationale Ängste und Ohnmachtgefühle führen sollte. Sie appelliert sich differenziert mit dem Konflikt und seinen Hintergründen auseinanderzusetzen, um die Konfliktdynamik verstehen und damit handlungsfähig bleiben zu können. Was uns die Kriegsparteien als Wahrheit verkaufen wollten, war Feindpropaganda übelster Machart, die zum Ziel hatte, die Wahrheit zu verschleiern, uns in die Logik der Kriegsspirale hineinzuziehen und uns zu zwingen, in einem komplexen Konflikt Partei zu ergreifen. Was Saddam Hussein als wortgewaltiger Demagoge praktisch allein zu leisten vermochte, musste die amerikanische Regierung mit Hilfe einer Werbeagentur und ausgeklügelten Expertenplänen buchstäblich teuer bezahlen – nämlich die Medien und damit die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen. Lassen wir uns nichts vormachen. Wir brauchen keine PR Leute und spin-doctoren als Vermittler dessen, was wir sehen und denken sollen. Der Satz „Nie wieder Krieg“ ist nach wie vor gültig. Vor allem geht es darum nein zur Kriegsmaschinerie und - Industrie zu sagen. Es gibt keine Notwendigkeit – schon gar nicht aufgrund von Propaganda – das Recht zu ändern. Es gibt viel mehr eine Notwendigkeit das Recht, insbesondere das Völkerrecht, welches sich die Menschheit nach den zwei schrecklichen Weltkriegen geschaffen hat und was eine wirkliche menschliche Errungenschaft darstellt, endlich konsequent anzuwenden. Der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 schreibt in Artikel 20 jedem Staat vor: „Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten“. Der Entwurf des Runden Tisches der DDR für eine neue Verfassung hatte diesen Vorschlag in Art. 15 Abs. 3 Satz 3 aufgegriffen. Vielleicht ist es Anlass, dass wir uns gerade in diesen Zeiten erst einmal darauf besinnen, was wir alles noch nicht angewendet und erfüllt haben, bevor wir nach Veränderung rufen ohne vor allem zu fragen wohin die Veränderung führen wird.
[1] sowie Lehrbeauftragter für Medienrecht und Mitarbeiter am Lehrstuhl für öff. Recht von Prof. Schachtscheider der WiSo Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg. [2] Krystian Woznicki, Frankfurter Rundschau vom 19.3.2003. [3] ausgestrahlt auf ARD, Monitor vom 8.2.2001; vgl. auch die vollständige Abschrift veröffentlicht in Zeit-Fragen. [4] vgl. auch die Aussagen von Mathias Wert und Elias Bierdel im Streitgespräch „Wieso spricht keiner von KZ?“, message 2/2001, Seite 16ff. [5] Humanitäre Lage im Kosovo vor dem Hintergrund der Verletzung des Holbrooke-Milosevic-Abkommen, veröffentlich in : Sicherheit und Frieden, 1999, S. 211. [6] Heinz Loquai, Der Kosovo-Konflikt – Wege in einen vermeidbaren Krieg, 2000. [7] Dieter S. Lutz, „’Dirty Secrets’ oder: War der Kosovo-Krieg wirklich unabwendbar?“, Sicherheit und Frieden, 1999, 143, 144. [8] Thierry Meysann, 11. September 2001, Der inszenierte Terrorismus, 2002. [9] Krystian Woznicki, Frankfurter Rundschau vom 19.3.2003. [10] Die Medien als Brandstifter“ in Klaus Bittermann (Hrsg.) „Serbien muß sterbien“, 2000, Seite 118ff. |
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